Zukunft der Planungshonorare?
Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer unsere deutsche Rechtslage, für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen verbindliche Mindest- und Höchsthonorare vorzusehen, als Verstoß gegen Europäisches Recht festgestellt. Was daraus für laufende Rechtsstreitigkeiten folgt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung seitdem ebenso umstritten, wie die Folgen für über die Entscheidung hinausgehende Honorarfragen. Der deutsche Gesetzgeber wird mit einiger Sicherheit nicht kurzfristig korrigierend eingreifen, die Lösung vielmehr dem Bundesgerichtshof überlassen, bei dem nun mehrere Verfahren anhängig sind. Aber auch der Europäische Gerichtshof wird hierzu noch weiter befinden müssen.
Derzeit kann eine Lösung nur in einer fundierten rechtlichen Beratung der Planer einerseits und andererseits einer sensiblen Verhandlungsführung mit der Auftraggeberseite liegen.