Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Ein Schwerpunkt meiner Arbeit stellt schließlich das Arbeitsrecht dar. Ich habe darin aus der langjährigen Vertretung mittelständischer Unternehmen eine große Erfahrung vor allem im Kündigungsschutzrecht.
Für derartige Streitigkeiten lässt sich fast nie ein gerichtliches Verfahren vermeiden, da der Arbeitnehmer unter dem Druck der gesetzlichen Anfechtungsfrist steht. Es gilt jedoch dem auf Arbeitnehmerseite häufig anzutreffenden Eindruck vorzubeugen, allein die Klageerhebung garantiere schon das Erreichen einer Abfindungszahlung. Nur die jeweilige individuelle Interessenabwägung kann derartige Vergleiche rechtfertigen.