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Immobilienrecht

Ich arbeite mit Investoren regelmäßig umfassend und dauerhaft zusammen. So entstehen aus baurechtlichen Mandaten häufig fortdauernde Aufträge, welche jede mit dem bebauten Grundstück zusammenhängende Frage betreffen.

Ich habe mir dazu eine Kompetenz angeeignet, welche sämtliche Rechtsfragen um Grundstücke abdeckt – vom Erwerb, sei diese vertraglich oder im Zusammenhang mit einem Erbgang, bis zur Verwertung in einer Zwangsvollstreckung. Besonderheiten des jeweiligen Mandanteninteresses werden häufig nicht mit notariellen Standardverträgen ausreichend berücksichtigt. Anwaltlicher Beratungsbedarf besteht regelmäßig auch bei der Verwaltung und Vermietung von Grundstücken.

Ich lasse mich bei Anschaffung, Bebauung und Veräußerung von Grundstücken von dem Anspruch leiten, individuelle Problemlagen vorherzusehen und zu regeln.

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