Close

Öffentliches Baurecht

Ich bin auch im Bereich des öffentlichen Baurechts tätig. Anwaltliche Hilfe wird insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens benötigt.

Ich bin ebenso bei der Ansiedlung von gewerblichen Anlagen behilflich. Ziel meiner anwaltlichen Beratung ist die Erteilung der begehrten Genehmigung wie auch vorgelagert die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür wie z.B. eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Bedarf für Beratung aber auch für Hilfe bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen besteht, wenn auf einem benachbarten Grundstück gebaut wird. Wir überprüfen, ob ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück rechtlichen Bestand hat. Probleme können sich z.B. dadurch ergeben, dass die geltenden Abstandsflächen nicht eingehalten sind. So gehört die Einhaltung der Abstandsflächennormen in Sachsen nicht zum Prüfungsprogramm der Baugenehmigungsbehörden. Abwehransprüche müssen zivilgerichtlich durchgesetzt werden. Jedoch kann auch ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen einen rechtswidrig bauenden Nachbarn in Betracht kommen. Soweit erforderlich, leite ich gegen ein illegales Bauvorhaben verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz ein.

Für Fragen zum öffentlichen Baurecht nehmen Sie jetzt Kontakt auf »