Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Der baurechtliche Schwerpunkt meiner Tätigkeit wird bestimmt durch die Beratung und Vertretung von Handwerks- und Bauunternehmen sowie Bauzulieferbetrieben. Ich lege Wert auf möglichst klare vertragliche Regelungen. Häufig ergibt sich das Problem, dass die Auftragsangebote so knapp kalkuliert sind, dass eine ausführliche Vertragsgestaltung aus kaufmännischen Überlegungen gescheut wird. Hierfür biete ich den Mandanten individuelle Lösungen an. Zentraler Streitpunkt ist regelmäßig nicht gezahlter Werklohn. Es gilt, professionell mit Mangelbehauptungen und Vertragsstrafen umzugehen.
Aber auch auf Auftraggeberseite, insbesondere der des Bauherrn, besteht Beratungsbedarf. Typische Probleme sind hier – wie umgekehrt auch auf Auftragnehmerseite – die Bestimmung des konkreten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges zur Abwehr von Nachträgen, mangelhaften Bauleistungen und zur Durchsetzung von Bauzeitvereinbarungen.
Es ergeben sich typischerweise zu regelnde Konfliktlagen mit anderen Baubeteiligten, Planern und Nachbarn. Ein Beispiel für den Einfluss Dritter auf die Arbeiten von Handwerkern sind fehlerhafte Planungen oder die Arbeit von Vorgewerken, welche zu Mängeln am Werk der von mir betreuten Mandanten führen. Hier gilt es, den Umfang von Prüfungs- und Hinweispflichten von juristischer Seite zu ermitteln, um die Rechte der Mandanten zu wahren.
Ich betreue als speziellen Ausschnitt des baurechtlicher Mandats Bauträger, für die weitere Fragen eine Rolle spielen, insbesondere die exakte Weitergabe von Streitpunkten mit dem Bauherren an die eigene Auftragnehmerseite und umgekehrt.