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30. Juni 2015

Verschärfte Kostenverantwortung am Bau?

Regelmäßig steht dem Bauherrn nur ein beschränkter Finanzierungsrahmen für seinen Bau zur Verfügung. Dies begründet eine erhebliche Verantwortung der Planer, der sie in der Praxis häufig nicht nachkommen; es ist ja schließlich nicht „ihr Geld“. Nach wie vor ist nicht völlig klar, wann und mit welchen Folgen ein Planer haftet, wenn der ihm vorgegebene oder gar mit ihm vertraglich vereinbarte Kostenrahmen überschritten wird. Der Bundesgerichtshof hat soeben eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig bestätigt, die ohne Zubilligung einer Toleranz das Überschreiten eines Kostenrahmens als Mangel der Planung bewertet. Eine Verschärfung erfährt die Situation dadurch, dass der Kostenrahmen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zum Inhalt des Planungsvertrages gemacht wurde.

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30. Juni 2015