Close

29. März 2017

Revisionsverfahren vor dem BVerwG erfolgreich

Im März 2017 haben wir für eine sächsische Kommune das Revisionsverfahren eines viele Jahre dauernden Gerichtsverfahrens erfolgreich abgeschlossen. Streitig waren zuletzt nur noch Zinsforderungen, die aber aufgrund der langen Dauer des Verwaltungsgerichtsverfahrens und der Höhe der zugrunde liegenden Hauptforderung einen hohen sechsstelligen Euro-Betrag ausmachten. Nach ausführlichem Rechtsgespräch folgte das Bundesverwaltungsgericht der von uns vertretenen Rechtsauffassung. Die Verjährung von Prozesszinsen gemäß § 291 BGB beginnt mit der gerichtlichen Geltendmachung der Hauptforderung zu laufen. Die für den Fall des ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits pflichtgemäß zurückgestellten Haushaltsmittel der Kommune stehen damit wieder frei zur Verfügung.

Allgemein gilt auf Grund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Zinsanträge bei Klageerhebung zwingend zu stellen sind, anderenfalls bei der insbesondere vor den Verwaltungsgerichten möglichen langen Verfahrensdauer (vorliegend 15 Jahre) Zinsansprüche noch während des laufenden Verfahrens verjähren.

29. März 2017