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27. März 2017

Handwerker wird nicht fertig

Häufiges Problem gerade für private Auftraggeber ist, dass ein beauftragter Handwerker mit seiner Leistung nicht beginnt oder diese nach Unterbrechung nicht fortführt. Der Bauherr/Auftraggeber wird immer wieder vertröstet. Wenn im Vertrag keine Fristen vereinbart sind, braucht dem Unternehmer – allerdings beweisfest (also schriftlich) – nur eine angemessene Frist zum Beginn bzw. zur Fertigstellung der Arbeiten gesetzt zu werden. Nach deren Ablauf kann der Vertrag gekündigt werden und ersatzweise ein Vertrag mit einem anderen Handwerker geschlossen werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind Schäden, welche der erste Unternehmer zu tragen hat. Sinnvoll ist selbstverständlich eine anwaltliche Begleitung dieses Vorgangs. Der Rechtsanwalt wird auch über die Voraussetzungen beraten, die erfüllt sein müssen, dessen Kosten vom Unternehmer ersetzt zu bekommen.

27. März 2017

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