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30. August 2017

Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Leipzig „Innerer Süden“

Demnächst wird die Stadt Leipzig für das Sanierungsgebiet „Innerer Süden“ Ausgleichsbetragsbescheide erlassen. Grundstückseigentümer werden zu Zahlungen für sogenannte Sanierungsvorteile (Wertzuwachs von Grundstücken infolge öffentlicher Sanierung)  verpflichtet werden.

Für die Rechtmäßigkeit der Ausgleichsbetragsbescheide kommt es u.a. entscheidend darauf an, ob die jetzt erst erfolgende Abrechnung der eingetretenen Sanierungsvorteile unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht zu spät erfolgt. Die der Sanierung des Stadtgebiets „Innerer Süden“ zu Grunde liegende Satzung wurde schließlich bereits Anfang der 90er Jahre erlassen.

Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2014 sollten sich Eigentümer daher auf jeden Fall rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls vorsorglich selbst Widerspruch gegen die Bescheide einlegen.

Weiterer möglicher Angriffspunkt ist darüber hinaus die Kausalität der Sanierung für eingetretene Wertsteigerungen, da diese nicht zuletzt auch auf die generelle dynamische Preisentwicklung für Immobilien zurückzuführen sein dürften. Sie sind dann nicht unmittelbare Folge der städtebaulichen Sanierung.

30. August 2017