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20. Juni 2018

Anforderungen an Arbeitsbefristungen verschärft

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben die Lockerungen für sachgrundlose Befristungen, welche das Bundesarbeitsgericht in jüngerer Zeit zugelassen hatte, wieder kassiert. Es bleibt also beim Gesetzeswortlaut, wonach sachgrundlose Befristungen eines Arbeitsvertrages überhaupt nicht zulässig sind, wenn der Arbeitnehmer jemals zuvor bereits bei dem Arbeitgeber gearbeitet hat. Damit steigt das Risiko des Arbeitgebers, in sog. Entfristungsklagen zu unterliegen.

In der Praxis werden sowieso sehr häufig Fehler bei Befristungen von Arbeitsverhältnissen gemacht – auch außerhalb der entschiedenen Sachverhaltskonstellation. Wegen des rigiden Kündigungsschutzes bringt das häufig ein hartes Erwachen der Arbeitgeber – und umgekehrt erhebliche Chancen für den Arbeitnehmer, wenn auch regelmäßig nur auf eine höhere Abfindung…

20. Juni 2018