Werden Bauherren gezahlten Mindestsatz vom Architekten zurückfordern können?
Eine Überlegung wert wird es sein: können Auftraggeber von ihrem Architekten ein Teil des Honorars zurückverlangen, wenn der Bundesgerichtshof in absehbarer Zeit die Unwirksamkeit des Mindestsatzschutzes der HOAI auch in seiner Geltung zwischen Privaten bestätigt? Selbst wenn der Mindestsatz vertraglich vereinbart wurde, könnte eine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 2 BGB) behauptet werden. Ein pragmatisches Argument dürfte entsprechenden Ansprüchen entgegenstehen – Rechtsschutzversicherer dürften die Kosten für die Geltendmachung entsprechender Rückforderungsansprüche kaum decken. Eine anwaltliche Erstberatung könnte sich dennoch lohnen…