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29. April 2014

Kündigung des Bauvertrages – und jetzt?

Häufig kommt es während der Bauphase zum Streit. Der Bauherr wirft den Bauunternehmer raus – und zahlt nicht mehr. Regelmäßig weiß der Handwerker sich nicht zu helfen. Er sollte wissen, dass er auch für die nicht mehr ausgeführten Bauleistungen Geld beanspruchen kann. Nur muss ein solcher Anspruch formal sauber in der Rechung dargestellt werden. Das erhöht den Druck auf den Bauherrn, um zu einer schnelle, ggf. sogar außergerichtlichen Einigung zu kommen.

Der Bundesgerichtshof hat soeben mit Urteil vom 06. März (BGH Urteil) dem Bauunternehmer ein weiteres Druckmittel für eine Einigung in die Hand gegeben. Er bestätigt, dass der Unternehmer – auch bei Streit um die Kündigungsumstände – Anspruch auf eine Sicherheit nach § 648a BGB hat und diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen kann. Dies kann das Finanzierungskonzept des Auftraggebers ziemlich durcheinander bringen. Nur muss der zu sichernde Geldanspruch eben formal korrekt (schlüssig) dargestellt sein. Hilfe eines erfahrenen Anwalts kann sich hier auszahlen.

29. April 2014

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