Close

8. September 2015

Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs

Risiko für Vermieter höher geworden

Praktisch häufigste Ursache für eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter sind Mietrückstände. Rechtlich sind diese Kündigungen meist unproblematisch. Der Vermieter hat aber auch dann ein Interesse, das Mietverhältnis zu beenden, wenn der Mieter bisher pünktlich die Miete bezahlt hat. Hier braucht der Vermieter ein vom Gesetz zugelassenen Kündigungsgrund. Häufig versucht der Vermieter es mit der Behauptung sog. Eigenbedarfs. D.h. er schreibt in der Kündigung, er brauche die Wohnung für sich oder Familienangehörige. Das ist häufig genug vorgeschützt. Zur anwaltlichen Beratung des Vermieters im Vorfeld gehört auch der Hinweis, dass der Vermieter sich schadensersatzpflichtig macht, wenn später der Eigenbedarf sich als Vorwand erweist. Es nützt dem Vermieter auch nichts, mit der „Drohung“ einer Eigenbedarfskündigung eine Aufhebungsvereinbarung zu schließen oder einen gerichtlichen Vergleich abzuschließen. Der Bundesgerichtshof hat soeben entschieden, dass mit einer solchen Vereinbarung der Mieter regelmäßig auf seine Schadensersatzansprüche NICHT verzichtet. Der Mieter kann also noch lange Zeit nach seinem Auszug überprüfen, ob der Vermieter den Eigenbedarf tatsächlich verwirklicht hat. Die anwaltlich gerne gewählte Strategie, Eigenbedarf zu behaupten, und in einem anschließenden Streit einen Räumungsvergleich zu schließen ist nach diesem Spruch sehr viel risikoreicher (und damit teurer) für den Vermieter geworden.

Nehmen Sie Kontakt zur Beratung auf »

8. September 2015